Abt. Eheschließungen

Anschrift

Rathausplatz 1
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

jetzt geschlossen
Montag: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:30 - 14:00 Uhr
Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr

Termine vor Ort sind nur nach Vereinbarung möglich.

Telefonische Erreichbarkeit:

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Dienstag: 14:00 – 15:00 Uhr

Donnerstag: 14:00 – 15:00 Uhr

Freitag: 08:30 – 12:00 Uhr

Es wurden 5 Serviceleistungen gefunden

Serviceleistung, Begleitname zum Ehenamen, Ehename, Familienname der Ehegatten, Familienname des Ehegatten, gemeinsamer Name der Ehegatten, gemeinsamer Name des Ehegatten, Name der Ehegatten, Name der Ehegatten, Familienname der Ehegatten, gemeinsamer Name der Ehegatten, Name des Ehegatten

Ehename; Erklärung

Die Ehegatten können als Ehenamen den Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen eines Ehegatten zum gemeinsamen Familiennamen bestimmen.
Leistung mit Onlineverfahren
Serviceleistung, Online-Dienst, Ausland heiraten, certificat de capacité de mariage, certificat de capacité matrimoniale, certificate of no impediment, certificate of no impediment to marriage, Heiraten im Ausland, Marriage Certificate, marriage license

Eheschließung im Ausland; Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses

Sie können für eine Eheschließung oder die Begründung einer Lebenspartnerschaft im Ausland die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses beantragen.
Leistung mit Onlineverfahren
Serviceleistung, Online-Dienst, Adressenänderung, ehe anmelden, Ehefähigkeitszeugnis, Ehegüterrecht und Eheverträge in Europa, Eheschließung anmelden, Ehetauglichkeitsbescheinigung, Ehevertragliche Vereinbarungen, Heirat, heiraten in Afrika, heiraten in Asien, heiraten in Australien, Heiraten in Europa, heiraten in Lateinamerika, heiraten in Nordamerika, Heiratsurkunde, Hochzeit, Namensänderung, Namenserklärung für Aussiedler, Personenstand, Stammbuch, Trauung, Trauungen

Eheschließung im In- und Ausland; Vollzug

Eine Ehe kann grundsätzlich in jedem deutschen Standesamt geschlossen werden. Eine Eheschließung im Ausland wird anerkannt, wenn sie vor dem zuständigen Organ geschlossen wurde.

Leistung mit Onlineverfahren
Serviceleistung, Online-Dienst, Adressenänderung, Anmeldung der Eheschließung, Aufgebot, Bund der Ehe eingehen, Bund fürs Leben schließen, die Hand fürs Leben reichen, Ehe anmelden, ehefähig, Ehefähigkeit, Ehefähigkeitszeugnis, ehelichen, Ehe mit jemandem eingehen, Ehename, Eheschließung, Eheschließung anmelden, Familie gründen, Heirat, heiraten, heiraten wollen, Hochzeit, Hochzeit feiern, Hochzeit machen, in den Ehestand treten, in den Hafen der Ehe einlaufen, Jawort geben, Ja-Wort geben, Namensänderung, Stand der Ehe eintreten, standesamtlich heiraten, trauen lassen, Trauung, Trauung vor dem Standesamt, unter die Haube bringen, vermählen, Vermählung, Voraussetzung für die Eheschließung, zum Altar führen, zum Ehepartner nehmen, Eheregister, Eheregister abschrift

Eheschließung; Anmeldung

Die Eheschließenden müssen die Eheschließung beim Standesamt anmelden, damit dieses überprüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Eheschließung vorliegen.
Serviceleistung, Ehe, Gewalt, Heirat, Selbstbestimmung

Zwangsheirat; Beratung

Opfer Von Zwangsheirat bedrohte oder betroffene Frauen und Mädchen können sich beraten lassen.