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Eheschließung im Ausland; Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses

Sie können für eine Eheschließung oder die Begründung einer Lebenspartnerschaft im Ausland die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses beantragen.
Stand: 25.03.2025. Link zum BayernPortal

Online-Verfahren

Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses

Sie können die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für eine Eheschließung oder die Begründung einer Lebenspartnerschaft im Ausland online beantragen.

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Abt. Eheschließungen

Zuständigkeiten:

Buchstaben A-E: (+49) 09131 / 86 -1524
Buchstaben F-H: (+49) 09131 / 86 - 3142
Buchstaben I-M: (+49) 09131 / 86 - 2507
Buchstaben N-S: (+49) 09131 / 86 - 2836
Buchstaben Sch, St, T-Z: (+49) 09131 / 86 - 2292

Anschrift

Rathausplatz 1
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

jetzt geschlossen
Montag: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:30 - 14:00 Uhr
Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr

Termine vor Ort sind nur nach Vereinbarung möglich.

Telefonische Erreichbarkeit:

Montag: 08:30 – 12:00 Uhr

Dienstag: 14:00 – 15:00 Uhr

Donnerstag: 14:00 – 15:00 Uhr

Freitag: 08:30 – 12:00 Uhr