Abt. Kirchenaustritte
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Termine vor Ort sind nur nach Vereinbarung möglich.
Es wurden 2 Serviceleistungen gefunden
Kirchenangelegenheiten; Auskünfte
Bei Fragen zu Kirchenangelegenheiten im Landkreis oder in der kreisfreien Stadt können Sie auch an die Kreisverwaltungsbehörde wenden.
Kirchenaustritt; Erklärung
Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft muss beim Standesamt persönlich zur Niederschrift erklärt werden oder ist dort schriftlich in öffentlich beglaubigter Form einzureichen.
Kirchenangelegenheiten; Auskünfte
Bei Fragen zu Kirchenangelegenheiten im Landkreis oder in der kreisfreien Stadt können Sie auch an die Kreisverwaltungsbehörde wenden.
Kirchenaustritt; Erklärung
Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft muss beim Standesamt persönlich zur Niederschrift erklärt werden oder ist dort schriftlich in öffentlich beglaubigter Form einzureichen.