Abt. Kirchenaustritte
Anschrift
Öffnungszeiten
Termine vor Ort sind nur nach Vereinbarung möglich.
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag: 08:30 – 12:00 Uhr
Dienstag: 14:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 – 15:00 Uhr
Freitag: 08:30 – 12:00 Uhr
Es wurden 2 Serviceleistungen gefunden
Kirchenangelegenheiten; Auskünfte
Bei Fragen zu Kirchenangelegenheiten im Landkreis oder in der kreisfreien Stadt können Sie auch an die Kreisverwaltungsbehörde wenden.
Kirchenaustritt; Erklärung
Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft muss beim Standesamt persönlich zur Niederschrift erklärt werden oder ist dort schriftlich in öffentlich beglaubigter Form einzureichen.
Kirchenangelegenheiten; Auskünfte
Bei Fragen zu Kirchenangelegenheiten im Landkreis oder in der kreisfreien Stadt können Sie auch an die Kreisverwaltungsbehörde wenden.
Kirchenaustritt; Erklärung
Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft muss beim Standesamt persönlich zur Niederschrift erklärt werden oder ist dort schriftlich in öffentlich beglaubigter Form einzureichen.