Kirchenaustritt; Erklärung

Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft muss beim Standesamt persönlich zur Niederschrift erklärt werden oder ist dort schriftlich in öffentlich beglaubigter Form einzureichen.


Stand: 13.08.2024. Link zum BayernPortal

Online Verfahren

Notarielle Kirchenaustrittserklärung

Mit diesem Online-Antrag können Sie die Notarielle Kirchenaustrittserklärung beantragen.

Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.

Kirchenaustritt: Vereinbarung eines Termins zur persönlichen Vorsprache

Mit diesem Online-Antrag können Sie bequem Ihren individuellen Wunsch-Termin für eine persönliche Vorsprache vereinbaren


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Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Abt. Kirchenaustritte

Anschrift

Rathausplatz 1
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

jetzt geschlossen
Montag: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:30 - 14:00 Uhr
Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr

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Telefonische Erreichbarkeit:

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Dienstag: 14:00 – 15:00 Uhr

Donnerstag: 14:00 – 15:00 Uhr

Freitag: 08:30 – 12:00 Uhr