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Abt. Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Die Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung nimmt als Teil des Bürgeramtes der Stadt Erlangen die verschiedenen Aufgaben der Ordnungsbehörde wahr.

Für Anliegen des Straßenverkehrs (insbesondere StVO, Straßenmarkierungen, Parkplätze, Halteverbote, Zufahrtserlaubnisse) ist ausschließlich die Straßenverkehrsbehörde zuständig.

Kontakt: Abt. Straßenverkehr und Baustellen

Für Anliegen rund um Strafzettel ist die Stadt Erlangen nicht zuständig.
Wenden Sie sich hierzu bitte an den Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung für den Großraum Nürnberg.

 

Anschrift

Rathausplatz 1
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

jetzt geschlossen
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 14:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Termine vor Ort sind nur nach individueller Vereinbarung möglich. Nehmen Sie Kontakt mit uns per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular auf.

Telefonische Erreichbarkeit:

Montag: 08:00 - 16:00 Uhr
Dienstag bis Donnerstag: 08:00 - 15:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Es wurden 4 Serviceleistungen gefunden

Leistung mit Onlineverfahren
Serviceleistung, Online-Dienst, Sprengstofferlaubnis, Sprengstofferlaubnisschein

Explosionsgefährliche Stoffe; Beantragung eines Sprengstofferlaubnisscheins oder eines Befähigungsscheins

Beim Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen sind die Anforderungen des Sprengstoffgesetzes (SprengG) zu beachten.

Serviceleistung

Feldgeschworene; Bestellung, Wahl und Entlassung

Die Gemeinde legt die Zahl der Feldgeschworenen und deren örtliche Gliederung und Zuständigkeit fest. Der Gemeinderat bestellt die Feldgeschworenen für ein Gebiet erstmals durch Wahl. Die Bestellung zum Feldgeschworenen obliegt der Kreisverwaltungsbehörde.

Serviceleistung, Online-Dienst, Auskunft aus dem Gewerberegister beantragen, Auskunft über Gewerbe, Gewerbeauskunft, Gewerbeauszug

Gewerberegisterauszug; Beantragung

Das Gewerberegister ist ein von den Gemeindeverwaltungen geführtes Verzeichnis über die in der Gemeinde angezeigten gewerblichen Betriebe. Öffentliche und nicht öffentliche Stellen sowie Privatpersonen können auf Antrag einen Auszug aus dem Gewerberegister erhalten.
Leistung mit Onlineverfahren
Serviceleistung, Online-Dienst, Einkaufsnacht, Ladenöffnung, Lange Nacht, Latenightshopping, late-night-shopping

Ladenöffnungszeiten; Anzeige einer individuellen verkaufsoffenen Nacht an einem Werktag

Inhaberinnen und Inhaber einer Verkaufsstelle in Bayern können an vier individuell wählbaren Werktagen im Jahr länger als 20 Uhr bis höchstens 24 Uhr öffnen. Die hierfür notwendige Anzeige muss bei der zuständigen Gemeinde erfolgen.