Stadtrecht

Stand: 11.12.2023

Das Erlanger Stadtrecht ist eine Sammlung von Satzungen und Verordnungen, die der Stadtrat erlassen hat.

Stadtrecht A-Z                                Stadtrecht nach Rechtsgebieten

Unter dieser Rubrik sind weiterhin eingestellt die Satzungen der Zweckverbände, bei denen die Stadt Mitglied ist, sowie weitere für das Stadtgebiet bedeutsame Regelungen (z. B. die Wasserschutzgebietsverordnungen des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt, die auch das Stadtgebiet Erlangen betreffen).

Das Stadtrecht wird vom Rechtsamt verwaltet und herausgegeben.

Rechtlich maßgeblich sind allein im Amtsblatt der Stadt Erlangen ("Die amtlichen Seiten") veröffentlichten Fassungen. Aus dieser Sammlung des Erlanger Stadtrechts können keinerlei Rechtsansprüche hergeleitet und geltend gemacht werden.
Da auch bei größter Sorgfalt bei der Übertragung der Texte in die Stadtrechtssammlung Fehler leider nicht vollständig ausgeschlossen werden können, sind wir für entsprechende Hinweise dankbar.

Das Stadtrecht ist sowohl alphabetisch als auch nach Rechtsgebieten aufrufbar:


Häufig gestellte Fragen

Rechtsamt

Amtsleitung: Frau Juliane Kreller

Wichtige Hinweise des Rechtsamts

Personalbogen für Rechtsreferendar*innen sowie Rechtsstudent*tinnen

Anschrift

Rathausplatz 1
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

Termine vor Ort sind nur nach telefonischer Vereinbarung möglich.

Telefonische Erreichbarkeit:

Montag bis Donnerstag: 08:30 - 15:30 Uhr

Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr