23. Änderung des Regionalplans Region Nürnberg (7)
Stand: 07.04.2025
Beteiligung der Öffentlichkeit vom 11.04.2025 bis einschließlich 20.05.2025
Bekanntmachung
Beteiligung der Öffentlichkeit
23. Änderung des Regionalplans Region Nürnberg (7)
- Änderung des Kapitels 6.2.1 „Windkraft“ -
Gemäß Art. 16 Abs. 3 Satz 2 und Satz 3 i. V. m. Abs. 2 Satz 5 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes (BayLplG) vom 25. Juni 2012 (GVBl. S. 254), zuletzt geändert durch § 4 des Gesetzes vom 23. Juli 2024 (GVBl. S. 257) i.V.m. § 9 Abs. 2 Satz 3 des Raumordnungsgesetzes (ROG) vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 88), wird Folgendes bekannt gemacht:
Der Planungsausschuss des Planungsverbands Region Nürnberg hat am 10.03.2025 die Einleitung des Beteiligungsverfahrens zur 23. Änderung des Regionalplans (Änderung des Kapitels 6.2.1 „Windkraft“) beschlossen. Hierzu ist der Entwurf der Regionalplanänderung gemäß Art. 16 Abs. 3 Satz 1 BayLplG i.V.m. § 9 Abs. 2 Satz 4 und Satz 5 ROG bei der Regierung von Mittelfranken (Höhere Landesplanungsbehörde) sowie den Landratsämtern und den kreisfreien Städten des Regionalen Planungsverbands für einen Zeitraum von mindestens einem Monat auszulegen.
Der gesamte Entwurf der Regionalplanänderung liegt gem. § 9 Abs. 2 Satz 5 ROG in der Zeit vom
11.04.2025 bis einschließlich 20.05.2025
im Amt für Stadtplanung und Mobilität der Stadt Erlangen (Gebbertstraße 1, 3. OG) während der Öffnungszeiten (montags bis freitags, 9:00 – 12:00 Uhr) öffentlich aus. Für eine Einsichtnahme außerhalb dieses Zeitraums sowie für Auskünfte und Beratung steht Frau Steiner nach vorheriger Terminvereinbarung zur Verfügung, E-Mail: annkatrin.steiner@stadt.erlangen.de , Tel. 09131 86-1330.
Gleichzeitig kann der Entwurf im Internet unter den Adressen:
www.planungsverband.region.nuernberg.de unter „Aktuelles“ und
www.regierung.mittelfranken.bayern.de unter „Aktuelle Themen“
eingesehen werden. Bis zum Ablauf der Auslegungsfrist wird Gelegenheit zur schriftlichen oder elektronischen Stellungnahme gegenüber dem Planungsverband Region Nürnberg, Hauptmarkt 16, 90403 Nürnberg oder an PVRN@stadt.nuernberg.de gegeben.
Nach Ablauf der angegebenen Frist sind gem. Art. 16 Abs. 3 Satz 3 i. V. m. Abs. 2 Satz 4 BayLplG alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Informationen zum Schutz personenbezogener Daten bei deren Verarbeitung durch den Planungsverband Region Nürnberg finden sich auf der Internetseite des Planungsverbands (www.planungsverband.region.nuernberg.de) unter Regionalplan – Fortschreibungen – Aktuelle Fortschreibungen – Datenschutzhinweis.
STADT ERLANGEN
Amt für Stadtplanung
und Mobilität