Gewerbliche Regionalförderung
Stand: 03.01.2023
Der Freistaat Bayern fördert Investitionen gewerblicher regionalwirtschaftlich bedeutsamer Vorhaben in den Bereichen Industrie, Handwerk, Handel, Tourismus und des sonstigen Dienstleistungsgewerbes.
Materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter im Sachanlagenvermögen:
- Errichtung/ Erweiterung/ Erwerb/ Verlagerung einer Betriebsstätte
- Diversifizierung der Produktion
- Grundlegende Modernisierung einer Betriebsstätte
- Übernahme einer stillgelegten Betriebsstätte
Im Bereich Tourismus
- Modernisierung von Beherbergungs- und Gastronomiebetrieben
- Verbesserung/ Erweiterung der Angebotspalette
- Gewerbliche Unternehmen
- Industrie
- Handwerk
- Tourismuswirtschaft
- sonstiges Dienstleistungsgewerbe
- Investitionszuschuss
- Lohnkostenzuschuss
- Zinszuschuss
Regierung von Mittelfranken
Tel.: +49 (0) 981 / 53 1478
E-Mail: poststelle@reg-mfr.bayern.de