Sozialer Zusammenhalt „Erlangen-Südost“
Stand: 11.11.2024
Die Stadt Erlangen möchte mit dem Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) für den Erlanger Südosten den Herausforderungen im Stadtteil aktiv begegnen. Ziel ist, den sozialen Zusammenhalt und die Integration aller Bevölkerungsgruppen zu verbessern.
Informationen
Durch das ISEK Erlangen Südost konnte die Aufnahme in das Städtebauförderprogramm "Sozialer Zusammenhalt" ermöglicht werden. Ziel ist es, das Gebiet aufzuwerten. Dies geschieht durch städtebauliche Investitionen in Wohnumfeld, Infrastruktur und Wohnqualität. Hierzu zählen z.B. öffentl. Gebäude und Gemeinbedarfseinrichtungen, Verkehrs- sowieöffentl. Grün- u. Spielflächen. Es ist vorrangiges Ziel, in den betreffenden Quartieren den sozialen Zusammenhalt und die Integration aller Bevölkerungsgruppen zu verbessern.
Projekte:
- Neubau Bürger-, Begegnungs- u. Gesundheitszentrum ( Fertigstellung 2024)
- Umgestaltung öffentl. Straßenräume Housing Area (gepl.Fertigstellung 2025)
-Weiterentwicklung der Theodor-Heuss-Anlage, ( Fertigstellung der Machbarkeitsstudie 2024)
Auf Grund der aktuellen Haushaltslage wird die Sanierung der Hilpertstraße und die Weiterentwicklung der Theodor-Heuss-Anlage zurückgestellt. Über die weiteren Schritte entscheidet der Stadtrat.
Projektlaufzeit bis ca. 2032 (ca. 15 Jahre)
Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm
Die Bürgerbeteiligung im Stadterneuerungsgebiet wird durch regelmäßige Informationsveranstaltungen und Newsletter erreicht.
Die offene Sprechstunde des Quartiersmanagements kann jeden Montag Nachmittag am Berliner Platz 1 aufgesucht werden.
Zusätzlich werden projektspezifische Beteiligungsveranstaltungen, Bürgerworkshops, Mitmachaktionen, Projektgruppen, themenbezogene Stadtteilspaziergänge, Festivitäten (z. B. jährliches Stadtteilfest in der Theodor-Heuss-Anlage) Meinungsträgerkreissitzungen, angeboten.
Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) Erlangen-Südost und Ausweisung des Gebietes "Soziale Stadt" Erlangen-Südost (Beschlussvorlage 610.3/042/2017)