Berufsschüler; Beantragung einer notwendigen auswärtigen Unterbringung in Bayern
Berufsschüler können während der Blockschulphasen an einer Berufsschule eine Unterbringung beantragen.
Stand: 20.12.2022. Link zum BayernPortal
Informationen
Gemeinden können auswärtigen Berufsschülerinnen und Berufsschülern während ihrer Blockschulphasen an der Berufsschule eine Unterbringung gewähren.
Eine Unterkunft während der Berufsschulzeit kann nur erhalten,
- wer einen Ausbildungsbetrieb in Bayern besucht,
- wer kein Umschüler ist und
- wer einen tatsächlichen Schulweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln von mehr als 3 Stunden Hin- und Rückweg erreicht bzw. wer mehr als 12 Stunden vom Wohnort abwesend ist.
Der Antrag muss von dem volljährigen Berufsschüler/von der volljährigen Berufsschülerin oder deren Erziehungsberechtigten bei der zuständigen Stelle (z. B. Schulverwaltungsamt oder Berufsschule) zu stellen und zu unterschreiben.
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Erlangen)
Berufsschüler*innen müssen den Antrag im Schulverwaltungsamt der Stadt Erlangen einreichen.
Erforderliche Unterlagen: Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Erlangen)
Unterschriebene Belehrung
Formulare: Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Erlangen)
Zusätzlich zum Antrag sind die "Informationen zur Unterbringung und die Hausordnung des Appartementhauses" vom volljährigen Berufsschüler/in bzw. den Erziehungsberechtigten zur Kenntnis zu nehmen und die Belehrung auf der Seite 3 zu unterschreiben. Die unterschriebene Belehrung ist Bestandteil des Antrags und muss im Schulverwaltungsamt der Stadt Erlangen eingereicht werden.
Anträge sind rechtzeitig vor Schulbeginn (bis zum 20. Juli) zu stellen.
Schulverwaltungsamt
Amtsleitung: Brigitte Bayer
Anschrift
Öffnungszeiten
Die telefonische Erreichbarkeit ist ab 8:00 Uhr sichergestellt.