Abwasserabgabe; Abgabe einer Erklärung zur Festsetzung oder Beantragung der Verrechnung für Großeinleitungen und Niederschlagswasser

Die Einleitung von gereinigtem Abwasser und Niederschlagswasser ist abgabepflichtig. Wird die Abgabe nicht über die im wasserrechtlichen Bescheid festgesetzten Grenzwerte ermittelt, kann der Abgabepflichtige sich gegenüber der zuständigen Behörde erklären. 


Stand: 15.12.2023. Link zum BayernPortal

Online Verfahren

Datenverbund Abwasser Bayern (DABay)

Über den Datenverbund Abwasser Bayern (DABay) können Abgabepflichtige alle Anlagen gemäß VwVBayAbwAG zur Großeinleiter- und Niederschlagswasserabgabe online an die Kreisverwaltungsbehörde übermitteln. Zur Nutzung des digitalen Prozesses ist eine Registrierung notwendig.

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)

Abt. Gewässerschutz

Anschrift

Schuhstraße 40
91052 Erlangen

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