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Lebensbescheinigung zur Vorlage im Ausland; Beantragung einer Bestätigung

Ein ausländischer Renten- oder Unfallversicherungsträger oder eine ausländische Betriebsrentenkasse kann von Ihnen eine Lebensbescheinigung verlangen. Das Ihnen von diesen Stellen übersandte Formular können Sie bei der Gemeinde bestätigen lassen.
Stand: 13.06.2025. Link zum BayernPortal

Informationen

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)

Meldewesen

Sie können im Bürgerservice digital oder vor Ort im Erdgeschoss des Rathauses Meldeangelegenheiten durchführen. So können Sie beispielsweise ein Führungszeugnis, amtliche Beglaubigung oder Auskunft aus dem Melderegister beantragen.

Anschrift

Rathausplatz 1
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

jetzt geschlossen
Montag: 08:00 - 18:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Telefonische Erreichbarkeit:

Montag: 08:00 – 13:00 Uhr

Dienstag: 08:00 – 13:00 Uhr

Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr

Donnerstag: 08:00 – 13:00 Uhr

Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr