Waffenbesitzkarte; Beantragung für schießsportlichen Verein

Wenn Sie als schießsportlicher Verein Waffen und/oder Munition erwerben und besitzen wollen, müssen Sie bei der zuständigen Waffenbehörde eine Erlaubnis beantragen.


Stand: 12.03.2024. Link zum BayernPortal

Online Verfahren

Online-Anträge der Waffenbehörde

Mit diesem Online-Antrag können Sie Anträge der Waffenbehörde setllen.

Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.

Ausnahme vom Mindestalter zum Schießen auf Schießstätten beantragen

Mit diesem Online-Antrag können Sie eine Ausnahme vom Mindestalter zum Schießen auf Schießstätten beantragen.

Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Sachbearbeitung Waffenrecht

Alle Serviceleistungen und Online-Anträge der Waffenbehörde finden Sie unterhalb der Kontaktinfos und Öffnungszeiten.

Anschrift

Rathausplatz 1
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

jetzt geschlossen
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