Fischereischein; Beantragung

Der Fischereischein ist ein Erlaubnisschein, der dem Inhaber erlaubt, zu angeln oder zu fischen. Voraussetzung ist eine bestandene Fischerprüfung.
Stand: 12.03.2024. Link zum BayernPortal

Online Verfahren

Fischereischein; allgemein

Mit diesem Online-Antrag können Sie ihren Fischereischein online beantragen.

Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.

Fischereischein auf Lebenszeit beantragen (Fischereiabgabe auf Lebenszeit)

Mit diesem Online-Antrag können Sie den Fischereischein auf Lebenszeit mit Zahlung der Fischereiabgabe auf Lebenszeit beantragen.

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Fischereischein auf Lebenszeit beantragen (Fischereiabgabe für 5 Jahre)

Sie können Fischereischein auf Lebenszeit mit Zahlung der Fischereiabgabe für 5 Jahre online beantragen.

Fischereischein auf Lebenszeit verlängern (Fischereiabgabe auf Lebenszeit)

Sie können den Fischereischein auf Lebenszeit mit Zahlung der Fischereiabgabe auf Lebenszeit online verlängern.

Fischereischein auf Lebenszeit verlängern (Fischereiabgabe für 5 Jahre)

Sie können den Fischereischein auf Lebenszeit mit Zahlung der Fischereiabgabe für 5 Jahre online verlängern.

Jahresfischereischein beantragen

Mit diesem Online-Antrag können Sie den Jahresfischereischein beantragen.

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Jahresfischereischein verlängern

Sie können den Jahresfischereischein online verlängern.

Jugendfischereischein beantragen

Mit diesem Online-Antrag können Sie den Jugendfischereischein beantragen.

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Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal)

Sachbearbeitung Jagd- und Fischereirecht

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