Feuerwehreinsatz; Erhebung von Kostenersatz

Die Gemeinden können unter bestimmten Voraussetzungen Ersatz für die notwendigen Aufwendungen verlangen, die ihnen durch Ausrücken, Einsätze und Sicherheitswachen gemeindlicher Feuerwehren entstanden sind.
Stand: 02.08.2023. Link zum BayernPortal

Informationen

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Amt für Brand- und Katastrophenschutz

Amtsleitung: Friedhelm Weidinger

Anschrift

Äußere Brucker Straße 32
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

Die Erreichbarkeit ist zu jeder Zeit sichergestellt.