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Arbeitsgelegenheiten für Asylsuchende; Meldung

Staatliche, kommunale oder gemeinnützige Träger, die eine Arbeitsgelegenheit nach dem Asylbewerberleistungsgesetz außerhalb von Asylunterkünften zur Verfügung stellen wollen, können diese melden.


Stand: 06.03.2026. Link zum BayernPortal

Online-Verfahren

Meldung Arbeitsgelegenheiten nach § 5 AsylbLG

Sie können Arbeitsgelegenheiten nach § 5 AsylbLG online melden.
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Asylbewerberleistungsrecht

  • Buchstaben A - I: Zimmer 413, Telefon + (49) 09131 / 86 - 2756
  • Buchstaben J - Z: Zimmer 413, Telefon + (49) 09131 / 86 - 1946

Anschrift

Rathausplatz 1
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

jetzt geschlossen
Montag: 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr
Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr

Termine vor Ort sind nur nach individueller Vereinbarung möglich. Nehmen Sie Kontakt mit uns per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular auf.