Straßenverkehr; Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten durch die Gemeinde
In Bayern sind neben der Bayerischen Polizei auch die Gemeinden befugt, bestimmte Verkehrsordnungswidrigkeiten zu verfolgen und zu ahnden. Verkehrsüberwachung ist vorrangig darauf ausgerichtet, die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Stand: 03.05.2024. Link zum BayernPortal
Online-Verfahren
Verwarnung im Straßenverkehr - Stellungnahme online einreichen
Mit diesem Online-Formular können Sie eine Stellungnahme zu einer Verwarnung im Straßenverkehr an den Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg übermitteln.
Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie dieses Online-Formular ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.
Bußgeld im Straßenverkehr - Stellungnahme online einreichen
Mit diesem Online-Formular können Sie eine Stellungnahme zu einem Bußgeld im Straßenverkehr an den Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg übermitteln.
Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie dieses Online-Formular ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.
Die Gemeinden sind gemäß § 88 Zuständigkeitsverordnung berechtigt, bestimmte Verkehrsordnungswidrigkeiten (§ 24 StVG) zu verfolgen und zu ahnden.
- Überwachung des ruhenden Verkehrs (z. B. Halte- und Parkverstöße)
- Geschwindigkeitsüberwachung
- Verkehrsordnungswidrigkeiten von Radfahrern auf Gehwegen
- Verstöße gegen folgende Verkehrszeichen
- Zeichen 220 (Einbahnstraße) in Verbindung mit Zeichen 267 (Verbot der Einfahrt), soweit die Verkehrsordnungswidrigkeit durch Radfahrer begangen wird,
- Zeichen 237 (Radweg),
- Zeichen 239 (Gehweg),
- Zeichen 240 (Gemeinsamer Geh- und Radweg),
- Zeichen 241 (Getrennter Geh- und Radweg),
- Zeichen 242.1 und 242.2 (Beginn und Ende einer Fußgängerzone),
- Zeichen 244.1 und 244.2 (Beginn und Ende einer Fahrradstraße),
- Zeichen 325.1 und 325.2 (Beginn und Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs).
Gemeinden können Verkehrsüberwachung eigenständig oder in Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden betreiben (z. B. Beteiligung an einem Zweckverband).
§ 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG)
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Erlangen)
Verwarnungsgeld bei einem Parkverstoß
Die Stadt Erlangen gehört dem Zweckverband "Kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg" an. Aufgabe des Zweckverbands ist unter anderem die Überwachung von Parkverstößen. Sie haben in Erlangen geparkt und wollen Einspruch gegen ein Verwarnungsgeld oder gegen einen Bußgeldbescheid einreichen? Dann senden Sie diesen bitte an: Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg, Königstorgraben 1, 90402 Nürnberg.
Abt. Straßenverkehr und Baustellen
Für Anliegen rund um Strafzettel ist die Stadt Erlangen nicht zuständig.
Wenden Sie sich hierzu bitte an den Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung für den Großraum Nürnberg.
Anschrift
Öffnungszeiten
Außerhalb der regulären Öffnungszeiten können zusätzlich individuelle Termine vor Ort vereinbart werden. Nehmen Sie Kontakt mit uns per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular auf.