Straßenverkehr; Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten durch die Gemeinde

In Bayern sind neben der Bayerischen Polizei auch die Gemeinden befugt, bestimmte Verkehrsordnungswidrigkeiten zu verfolgen und zu ahnden. Verkehrsüberwachung ist vorrangig darauf ausgerichtet, die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Stand: 03.05.2024. Link zum BayernPortal

Online-Verfahren

Verwarnung im Straßenverkehr - Stellungnahme online einreichen

Mit diesem Online-Formular können Sie eine Stellungnahme zu einer Verwarnung im Straßenverkehr an den Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg übermitteln.

Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie dieses Online-Formular ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.

Bußgeld im Straßenverkehr - Stellungnahme online einreichen

Mit diesem Online-Formular können Sie eine Stellungnahme zu einem Bußgeld im Straßenverkehr an den Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg übermitteln.

Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie dieses Online-Formular ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Abt. Straßenverkehr und Baustellen

Für Anliegen rund um Strafzettel ist die Stadt Erlangen nicht zuständig.

Wenden Sie sich hierzu bitte an den Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung für den Großraum Nürnberg.

 

Anschrift

Werner-von-Siemens-Straße 61
91052 Erlangen

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