Vergabe im kommunalen Bereich; Informationen zur Vergabe von Aufträgen
Der Vergabe von Aufträgen muss eine öffentliche Ausschreibung oder eine beschränkte Ausschreibung mit Teilnahme-Wettbewerb vorausgehen, sofern nicht die Natur des Geschäfts oder besondere Umstände ein anderes Verfahren rechtfertigen.
Stand: 27.03.2025. Link zum BayernPortal
Online-Verfahren
Vergabeportal auftraege.bayern.de
Bewerber und Bieter können über das Vergabeportal Vergabeunterlagen gesammelt als zip-Container herunterladen, Nachrichten mit der Vergabestelle austauschen und elektronische Angebote einreichen. Für die vollumfängliche Nutzung dieser Funktionen ist eine kostenfreie Registrierung erforderlich. Die reine Recherche nach passenden Aufträgen ist auch ohne Registrierung möglich.
Vergabeplattform für kommunale Aufträge
Mit diesem Online-Antrag können Sie die Ausschreibungen von Bau, Dienst- und Lieferleistungen über die zentrale Plattform www.vergabe.bayern.de effizienter gestalten.
Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.
Bei der Vergabe von Aufträgen und dem Abschluss von Verträgen sind die vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat bekannt gegebenen Vergabegrundsätze anzuwenden (siehe "Weiterführende Links").
Erreicht oder übersteigt der Auftragswert den Schwellenwert, der sich aus den einschlägigen europäischen Richtlinien ergibt, so sind auch für kommunale Auftragsvergaben die bundesrechtlichen Vorschriften zu beachten (Vierter Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Vergabeverordnung (VgV), Sektorenverordnung (SektVO), Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV), Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) - siehe "Rechtsgrundlagen").
Der Schwellenwert wird in der Regel in einem Turnus von zwei Jahren durch eine EU-Verordnung aktualisiert. Informationen zu aktuellen Schwellenwerten finden sich unter "Weiterführende Links".
Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Erlangen)
Submissionsstelle
Anschrift
Öffnungszeiten
Termine vor Ort sind nur nach telefonischer Vereinbarung möglich.
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Donnerstag: 08:30 - 15:30 Uhr
Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr