Heilpraktikererlaubnis; Beantragung
Zur Ausübung der Heilkunde ohne ärztliche Berufserlaubnis oder Approbation bedarf es einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.
Stand: 06.02.2023. Link zum BayernPortal
Informationen
Zur Ausübung der Heilkunde ohne ärztliche Berufserlaubnis oder Approbation bedarf es einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz. Hierfür sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen.
Die Heilpraktikererlaubnis darf grundsätzlich nicht auf einzelne Gebiete eingeschränkt werden. Eine Ausnahme besteht für das Gebiet der Psychotherapie und für die Gesundheitsfachberufe Physiotherapie, Logopädie und Podologie.
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Erlangen)
Kontakt:
+(49) 09131 / 86 - 3288
+(49) 09131 / 86 - 1973
Der Antragsteller muss das 25. Lebensjahr vollendet haben und mindestens eine abgeschlossene Volksschulbildung nachweisen können. Weiterhin sind für die Erteilung der Heilpraktikererlaubnis notwendig:
- Zuverlässigkeit
- gesundheitliche Berufseignung
- Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten durch die Gesundheitsverwaltung des zuständigen Landratsamtes oder - sofern kreisfreie Städte ein eigenes Gesundheitsamt haben - durch das Gesundheitsamt der kreisfreien Stadt
keine
Erforderliche Unterlagen
Nachweise entsprechend den Voraussetzungen
Online direkt beantragen: Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Erlangen)
Unbeschränkte Heilpraktikererlaubnis beantragen
Heilpraktikererlaubnis (Physiotherapie) beantragen
Heilpraktikererlaubnis (Podologie) beantragen
Heilpraktikererlaubnis (Psychotherapie) beantragen
- Kosten nach dem Kostengesetz für die Entscheidung über den Antrag (150 bis 500 Euro).
- Zuzüglich Gebühren und Auslagen für die Kenntnisüberprüfung durch das zuständige Gesundheitsamt entsprechend dem Kostenverzeichnis zum Kostengesetz oder der Gebührenordnung der Gesundheitsgebührenverordnung (bis zu 500 Euro)