Heilpraktikererlaubnis; Beantragung

Zur Ausübung der Heilkunde ohne ärztliche Berufserlaubnis oder Approbation bedarf es einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.
Stand: 19.02.2024. Link zum BayernPortal

Online Verfahren

Unbeschränkte Heilpraktikererlaubnis beantragen

Mit diesem Online-Antrag können Sie eine unbeschränkte Heilpraktikererlaubnis beantragen.

Heilpraktikererlaubnis (Physiotherapie) beantragen

Sie können die Heilpraktikererlaubnis für Physiotherapie online beantragen

Heilpraktikererlaubnis (Podologie) beantragen

Sie können die Heilpraktikererlaubnis für Podologie online beantragen.

Heilpraktikererlaubnis (Psychotherapie) beantragen

Sie können die Heilpraktikererlaubnis für Psychotherapie online beantragen
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)

Sachbearbeitung Sicherheitsrecht (5)

Anschrift

Rathausplatz 1
91052 Erlangen

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