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Vaterschaftsanerkennung; Beurkundung

Vater eines Kindes ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist. Bei nicht miteinander verheirateten Eltern ist stets eine Anerkennung oder gerichtliche Feststellung der Vaterschaft notwendig.
Stand: 01.06.2026. Link zum BayernPortal

Online-Verfahren

Kindschaftrechtliche Beurkundung - Vaterschaftsanerkennung und gemeinsame elterliche Sorge

Mit diesem Online-Antrag können Sie eine kindschaftrechtliche Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung und der gemeinsamen elterlichen Sorge online beantragen.

Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.

Kindschaftrechtliche Beurkundung - Vaterschaftsanerkennung ohne gemeinsame elterliche Sorge

Mit diesem Online-Antrag können Sie eine kindschaftrechtliche Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung beantragen.

Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.

Kindschaftrechtliche Beurkundung - Unterlagen nachreichen

Mit diesem Online-Antrag können Sie Unterlagen für eine kindschaftrechtliche Beurkundung nachreichen.

Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie dieses Online-Formular ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.

Kindschaftrechtliche Beurkundung - Urkundenkopie beantragen

Mit diesem Online-Antrag können Sie eine Urkundenkopie einer kindschaftrechtlichen Beurkundung beantragen.

Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)

Fachdienst Kindschaftsrechtliche Beurkundungen

Hier erteilen wir Auskünfte aus dem Sorgeregister und nehmen Urkunden auf über

  • gemeinsame elterliche Sorge
  • Vaterschaftsanerkennung
  • Unterhaltsverpflichtung

Kontaktformular

Sie möchten eine kindschaftrechtliche Beurkundung aufnehmen, Unterlagen nachreichen oder sich die Kopie einer bereits aufgenommenen Urkunde zusenden lassen? Dann verwenden Sie bitte unser Online-Formular. Ihre Daten werden auf diesem Weg sicher und schnell übermittelt.

Ansprechpersonen Beurkundungen/Sorgeregisterauskunft (nach dem Nachnamen des Kindes, bei ungeborenen Kindern nach dem Nachnamen der Mutter):

A, B: Telefon +(49) 09131 / 86 – 1751

C, D, F, G, H, J, K, N, P, R, X, Y: Telefon +(49) 09131 / 86 – 2114

E, M, O, T, V: Telefon +(49) 09131 / 86 – 2657

I, L, Q, S, U, Z: Telefon +(49) 09131 / 86 – 2525

W: Telefon +(49) 09131 / 86 – 2652

Anschrift

Rathausplatz 1
91052 Erlangen

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jetzt geschlossen
Montag: 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr
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Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr

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