Wohngeld; Beantragung eines Miet- oder Lastenzuschusses

Einkommensschwächere Haushalte erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Wohngeld als staatlichen Zuschuss zu den Wohnkosten.
Stand: 02.12.2022. Link zum BayernPortal

Informationen

Erforderliche Unterlagen

Nachweis über das Bruttoeinkommen der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder

(z. B. Verdienstbescheinigung, Rentenbescheid, Einkommensteuerbescheid)

bei Mietzuschuss: Nachweis über die Miete

(z. B. Mietvertrag, Mietbescheinigung)

bei Lastenzuschuss: Nachweis über die Belastung für den Wohnraum

(z. B. Nachweis über Belastung aus dem Kapitaldienst und aus der Bewirtschaftung)

Weitere Nachweise

Ob darüber hinaus weitere Nachweise zur Bearbeitung des Antrags auf Miet- oder Lastenzuschuss benötigt werden, erfahren Sie bei der für Sie zuständigen Wohngeldbehörde.

Formulare

Antrag auf Wohngeld - Mietzuschuss

Bitte reichen Sie das vollständig ausgefüllte Formular bei der zuständigen Behörde ein. Wird der Antrag formlos gestellt, kann dies zu Verzögerungen führen.

Datenschutzhinweise zum Wohngeldantrag

Datenschutzhinweise zum Wohngeldantrag aufgrund der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)

Wohngeldstelle

Anschrift

Rathausplatz 1
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

Montag: 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr
Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr

Außerhalb der regulären Öffnungszeiten können zusätzlich individuelle Termine vor Ort vereinbart werden. Nehmen Sie Kontakt mit uns per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular auf.