Tierärztliche Hausapotheke; Anzeige der Einrichtung und des Betriebs

Das Führen einer tierärztlichen Hausapotheke unterliegt der Anzeigepflicht gemäß § 79 des Gesetzes über den Verkehr mit Tierarzneimitteln und zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften betreffend Tierarzneimittel (Tierarzneimittelgesetz – TAMG)
Stand: 20.01.2024. Link zum BayernPortal

Informationen

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)

Amt für Veterinärwesen und gesundheitlichen Verbraucherschutz

Amtsleitung: Dr. Nikola-Simone Franz-Haas

Wir bieten eine Vielzahl an Dienstleistungen in den Diensträumen "Nägelsbachstr. 40" an. Terminabsprache telefonisch: + (49) 09131 / 86 - 1725.

  • Lebensmittelhygiene
  • Lebensmittelkontrolle
  • Tierarzneimittel
  • Tierschutz
  • Tierseuchenbekämpfung
  • Verbraucherschutz (Lebensmittelrecht)

Anschrift

Nägelsbachstraße 40
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

jetzt geschlossen
Montag: 10:00 - 15:00 Uhr
Dienstag: 10:00 - 15:00 Uhr
Mittwoch: 10:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag: 10:00 - 15:00 Uhr
Freitag: 10:00 - 12:00 Uhr

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