Logo der Stadt Erlangen

Marktfestsetzung; Beantragung

Wenn Sie einen Markt für gewerbliche Anbieter veranstalten wollen, können Sie eine behördliche Festsetzung beantragen. Ihnen werden dann bestimmte Marktprivilegien zuteil.
Stand: 02.07.2026. Link zum BayernPortal

Online-Verfahren

Festsetzung für eine Messe beantragen (gemäß § 69 Gewerbeordnung)

Mit diesem Online-Antrag können Sie eine Festsetzung für eine Messe (gemäß § 69 Gewerbeordnung) beantragen.

Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.

Festsetzung für eine Ausstellung beantragen (gemäß § 69 Gewerbeordnung)

Mit diesem Online-Antrag können Sie eine eine Ausstellung für Festsetzung (gemäß § 69 Gewerbeordnung) beantragen.

Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.

Festsetzung für einen Großmarkt beantragen (gemäß § 69 Gewerbeordnung)

Mit diesem Online-Antrag können Sie eine Festsetzung für einen Großmarkt (gemäß § 69 Gewerbeordnung) beantragen.

Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.

 

Festsetzung für einen Wochenmarkt beantragen (gemäß § 69 Gewerbeordnung)

Mit diesem Online-Antrag können Sie eine Festsetzung für einen Wochenmarkt (gemäß § 69 Gewerbeordnung) beantragen.

Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.

Festsetzung für einen Spezialmarkt beantragen (gemäß § 69 Gewerbeordnung)

Mit diesem Online-Antrag können Sie eine Festsetzung für einen Spezialmarkt (gemäß § 69 Gewerbeordnung) beantragen.

Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.

Festsetzung für einen Jahrmarkt beantragen (gemäß § 69 Gewerbeordnung)

Mit diesem Online-Antrag können Sie eine Festsetzung für einen Jahrmarkt (gemäß § 69 Gewerbeordnung) beantragen.

Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.

Festsetzung für ein Volksfest beantragen (gemäß § 69 Gewerbeordnung)

Mit diesem Online-Antrag können Sie eine Festsetzung für ein Volksfest (gemäß § 69 Gewerbeordnung) beantragen.

Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)

Sachbearbeitung Veranstaltungen

Anschrift

Rathausplatz 1
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

jetzt geschlossen
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 14:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Termine vor Ort sind nur nach individueller Vereinbarung möglich. Nehmen Sie Kontakt mit uns per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular auf.

Telefonische Erreichbarkeit:

Montag: 08:00 - 16:00 Uhr
Dienstag bis Donnerstag: 08:00 - 15:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr