Marktfestsetzung; Beantragung

Wenn Sie einen Markt für gewerbliche Anbieter veranstalten wollen, können Sie eine behördliche Festsetzung beantragen. Ihnen werden dann bestimmte Marktprivilegien zuteil.
Stand: 03.01.2024. Link zum BayernPortal

Online Verfahren

Marktfestsetzung für eine Messe beantragen (gemäß § 69 Gewerbeordnung)

Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.

Marktfestsetzung für eine Ausstellung beantragen (gemäß § 69 Gewerbeordnung)

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Marktfestsetzung für einen Großmarkt beantragen (gemäß § 69 Gewerbeordnung)

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Marktfestsetzung für einen Wochenmarkt beantragen (gemäß § 69 Gewerbeordnung)

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Marktfestsetzung für einen Spezialmarkt beantragen (gemäß § 69 Gewerbeordnung)

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Marktfestsetzung für einen Jahrmarkt beantragen (gemäß § 69 Gewerbeordnung)

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Marktfestsetzung für ein Volksfest beantragen (gemäß § 69 Gewerbeordnung)

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Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)

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