Zweitwohnungsteuer; Zahlung

Gemeinden können eine Zweitwohnungsteuer erheben.
Stand: 13.12.2024. Link zum BayernPortal

Informationen

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Abt. Gemeindesteuern

Anschrift

Nägelsbachstraße 38
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

jetzt geschlossen
Montag: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 15:00 Uhr
Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr
Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr