Träger der Jugendhilfe; Beantragung einer Förderung
Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreise und kreisfreie Gemeinden) können Träger der freien Jugendhilfe fördern.
Stand: 30.08.2024. Link zum BayernPortal
Informationen
Über die Voraussetzungen für eine Förderung von (anerkannten) Trägern der freien Jugendhilfe informiert die kreisfreie Gemeinde oder das zuständige Landratsamt.
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Abt. Jugendsozialarbeit und Jugendarbeit
Dazu gehören
- Offene Jugendsozialarbeit
- Abenteuerspielplätze
- Jugendsozialarbeit an Grundschulen
- Jugendsozialarbeit im Jugendalter
Weitere Infos: https://jas-erlangen.de/
Anschrift
Rathausplatz 1
91052 Erlangen
Öffnungszeiten
jetzt geschlossen
Montag: 09:30 - 15:00 Uhr
Dienstag: 09:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch: 09:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag: 09:30 - 15:00 Uhr
Freitag: 09:30 - 12:00 Uhr