Gemeinsame Sorge; Erklärung
Nicht miteinander verheiratete Eltern können eine Sorgeerklärungen abgeben. Diese wird vom Jugendamt beurkundet.
Stand: 01.04.2026. Link zum BayernPortal
Online-Verfahren
Kindschaftrechtliche Beurkundung - Vaterschaftsanerkennung und gemeinsame elterliche Sorge
Mit diesem Online-Antrag können Sie eine kindschaftrechtliche Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung und der gemeinsamen elterlichen Sorge online beantragen.
Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.
Kindschaftrechtliche Beurkundung - Gemeinsame elterliche Sorge
Mit diesem Online-Antrag können Sie eine kindschaftrechtliche Beurkundung der gemeinsamen elterlichen Sorge beantragen.
Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.
Bei der Geburt eines nichtehelichen Kindes hat die Mutter die alleinige Sorge. Allerdings können nicht miteinander verheiratete Eltern durch die Erklärung, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (Sorgeerklärungen), die gemeinsame Sorge begründen.
Sorgeerklärungen müssen öffentlich beurkundet werden. Die Urkundsperson des Jugendamts ist befugt, die öffentliche Beurkundung vorzunehmen. Der Zweck der Beurkundung liegt vor allem in der vorangehenden Belehrung über die allgemeinen Folgen der Sorgeerklärung.
Sorgeerklärungen sind höchstpersönlich abzugeben. Ein minderjähriger und damit beschränkt geschäftsfähiger Elternteil benötigt für die Sorgeerklärung die Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters. Sorgeerklärungen können schon vor der Geburt des Kindes abgegeben werden.
Zuständig für die öffentliche Beurkundung ist die Urkundsperson bei jedem Jugendamt im Bundesgebiet. Daneben kann auch jeder Notar/jede Notarin Sorgeerklärungen öffentlich beurkunden.
Beurkundungen durch die Urkundsperson des Jugendamts sind kostenfrei.
§ 87e Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII)
Fachdienst Kindschaftsrechtliche Beurkundungen
Hier erteilen wir Auskünfte aus dem Sorgeregister und nehmen Urkunden auf über
- gemeinsame elterliche Sorge
- Vaterschaftsanerkennung
- Unterhaltsverpflichtung
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B, U, V: Telefon +(49) 09131 / 86 – 2102
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