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Sorgerecht; Beantragung einer Auskunft aus dem Sorgeregister

Das Jugendamt erteilt auf Antrag eine schriftliche Auskunft bezüglich des alleinigen Sorgerechts für die mit dem Vater des Kindes nicht verheiratete Mutter.
Stand: 07.05.2026. Link zum BayernPortal

Online-Verfahren

Auskunft aus dem Sorgeregister beantragen

Mit diesem Online-Antrag können Sie eine schriftliche Auskunft aus dem Sorgeregister online beantragen.

Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)

Fachdienst Kindschaftsrechtliche Beurkundungen

Hier erteilen wir Auskünfte aus dem Sorgeregister und nehmen Urkunden auf über

  • gemeinsame elterliche Sorge
  • Vaterschaftsanerkennung
  • Unterhaltsverpflichtung

Kontaktformular

Sie möchten eine kindschaftrechtliche Beurkundung aufnehmen, Unterlagen nachreichen oder sich die Kopie einer bereits aufgenommenen Urkunde zusenden lassen? Dann verwenden Sie bitte unser Online-Formular. Ihre Daten werden auf diesem Weg sicher und schnell übermittelt.

Ansprechpersonen Beurkundungen/Sorgeregisterauskunft (nach dem Nachnamen des Kindes, bei ungeborenen Kindern nach dem Nachnamen der Mutter):

A, B: Telefon +(49) 09131 / 86 – 1751

C, D, F, G, H, J, K, N, P, R, X, Y: Telefon +(49) 09131 / 86 – 2114

E, M, O, T, V: Telefon +(49) 09131 / 86 – 2657

I, L, Q, S, U, Z: Telefon +(49) 09131 / 86 – 2525

W: Telefon +(49) 09131 / 86 – 2652

Anschrift

Rathausplatz 1
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

jetzt geschlossen
Montag: 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:30 - 14:00 Uhr
Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr

Montags ist eine individuelle Terminvereinbarung von 15 bis 18 Uhr möglich. Nehmen Sie Kontakt mit uns per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular auf.