Sorgerecht; Beantragung einer Auskunft aus dem Sorgeregister
Das Jugendamt erteilt auf Antrag eine schriftliche Auskunft bezüglich des alleinigen Sorgerechts für die mit dem Vater des Kindes nicht verheiratete Mutter.
Stand: 07.05.2026. Link zum BayernPortal
Online-Verfahren
Auskunft aus dem Sorgeregister beantragen
Mit diesem Online-Antrag können Sie eine schriftliche Auskunft aus dem Sorgeregister online beantragen.
Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.
Bei dem für den Geburtsort des Kindes zuständigen Jugendamt wird ein Sorgeregister geführt. In das Sorgeregister erfolgt jeweils eine Eintragung, wenn
- Sorgeerklärungen nach § 1626a Abs. 1 Nr. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) abgegeben worden sind,
- die elterliche Sorge den Eltern durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung ganz oder zum Teil gemeinsam übertragen wurde oder
- die elterliche Sorge aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung ganz oder zum Teil der Mutter entzogen oder auf den Vater allein übertragen wurde.
Liegen keine Eintragungen im Sorgeregister vor, so erhält die mit dem Vater des Kindes nicht verheiratete Mutter auf Antrag hierüber eine schriftliche Auskunft. Durch die Vorlage der schriftlichen Auskunft bei Behörden, Banken etc. kann die Mutter ihre Alleinsorge dokumentieren.
Die Auskunft kann von der Mutter eines Kindes beantragt werden, die das alleinige Sorgerecht hat.
Der Antrag auf Erteilung der schriftlichen Auskunft ist an das Jugendamt zu richten, in dessen Bereich die Mutter ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Dabei müssen das Geburtsdatum und der Geburtsort des Kindes sowie der Name angegeben werden, den das Kind zur Zeit der Beurkundung seiner Geburt geführt hat.
- keine
§ 58 Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII)
§ 1626a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Fachdienst Kindschaftsrechtliche Beurkundungen
Hier erteilen wir Auskünfte aus dem Sorgeregister und nehmen Urkunden auf über
- gemeinsame elterliche Sorge
- Vaterschaftsanerkennung
- Unterhaltsverpflichtung
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Ansprechpersonen Beurkundungen/Sorgeregisterauskunft (nach dem Nachnamen des Kindes, bei ungeborenen Kindern nach dem Nachnamen der Mutter):
A, B: Telefon +(49) 09131 / 86 – 1751
C, D, F, G, H, J, K, N, P, R, X, Y: Telefon +(49) 09131 / 86 – 2114
E, M, O, T, V: Telefon +(49) 09131 / 86 – 2657
I, L, Q, S, U, Z: Telefon +(49) 09131 / 86 – 2525
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