Asylbewerber; Beantragung von Leistungen

Asylbewerber erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), wenn sie die Voraussetzungen erfüllen.


Stand: 20.12.2024. Link zum BayernPortal

Online-Verfahren

Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) – Dokumente online einreichen

Mit diesem Online-Formular können Sie wichtige Dokumente zu Ihrer Beantragung von Leistungen im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) an Ihre Behörde übermitteln.

Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie dieses Online-Formular ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Asylbewerberleistungsrecht

  • Buchstaben A - I: Zimmer 413, Telefon + (49) 09131 / 86 - 2756
  • Buchstaben J - Z: Zimmer 413, Telefon + (49) 09131 / 86 - 1946

Der Bereich Asylbewerberleistungen ist bis Jahresende nicht mehr telefonisch oder persönlich erreichbar. Grund sind mehrere krankheitsbedingte Ausfälle. Eine Kontaktaufnahme per E-Mail (asylblg-leistung@stadt.erlangen.de) ist weiterhin möglich.

Anschrift

Rathausplatz 1
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

jetzt geschlossen
Montag: 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr
Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr

Termine vor Ort sind nur nach individueller Vereinbarung möglich. Nehmen Sie Kontakt mit uns per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular auf.