Asylbewerber; Beantragung von Leistungen

Asylbewerber erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), wenn sie die Voraussetzungen erfüllen.


Stand: 02.08.2023. Link zum BayernPortal

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Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Asylbewerberleistungsrecht

  • Buchstaben A - Kh: Zimmer 410, Telefon + (49) 09131 / 86 - 2756
  • Buchstaben Ki - Z: Zimmer 410, Telefon + (49) 09131 / 86 - 1946

Anschrift

Rathausplatz 1
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

Montag: 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr
Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr

zusätzlich individuelle Terminvereinbarung