Asylbewerber; Beantragung von Leistungen

Asylbewerber erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), wenn sie die Voraussetzungen erfüllen.


Stand: 14.05.2024. Link zum BayernPortal

Online Verfahren

Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) – Dokumente online einreichen

Mit diesem Online-Formular können Sie wichtige Dokumente zu Ihrer Beantragung von Leistungen im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) an Ihre Behörde übermitteln.

Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie dieses Online-Formular ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Asylbewerberleistungsrecht

  • Buchstaben A - I: Zimmer 413, Telefon + (49) 09131 / 86 - 2756
  • Buchstaben J - Z: Zimmer 413, Telefon + (49) 09131 / 86 - 1946

Anschrift

Rathausplatz 1
91052 Erlangen

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