Schulpflicht; Beantragung der Durchführung des Schulzwangs

Die Schulpflicht dauert grundsätzlich zwölf Jahre. Sie gliedert sich in eine Vollzeitschulpflicht von neun Jahren und eine Berufsschulpflicht von drei Jahren. Die Durchsetzung der Schulpflicht ist Aufgabe der örtlich zuständigen Pflichtschule und Kreisverwaltungsbehörde.


Stand: 29.11.2024. Link zum BayernPortal

Informationen

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)

Schulverwaltungsamt

Amtsleitung: Brigitte Bayer

Anschrift

Michael-Vogel-Straße 1d
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

jetzt geschlossen
Montag: 09:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 15:00 Uhr
Dienstag: 09:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 09:30 - 12:00 Uhr
Freitag: 09:30 - 12:00 Uhr

Die telefonische Erreichbarkeit ist ab 8:00 Uhr sichergestellt.