Schornsteinfegerarbeiten; Meldung bei Nichtveranlassung

Werden die durchzuführenden Schornsteinfegerarbeiten nicht durchgeführt bzw. der/dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger/in nicht innerhalb der Frist nachgewiesen, so meldet diese/r dies der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde.


Stand: 06.02.2024. Link zum BayernPortal

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