Fischbesatz; Anordnung und Untersagung oder Beantragung der Genehmigung

Fische dürfen nur ausgesetzt werden, wenn dadurch das Hegeziel, vor allem der Artenreichtum und die Gesundheit des Fischbestandes nicht beeinträchtigt werden.
Stand: 09.07.2024. Link zum BayernPortal

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Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal)

Sachbearbeitung Jagd- und Fischereirecht

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