Rafting-Tour; Beantragung einer schifffahrtsrechtlichen Genehmigung und Anzeige

Rafting-Touren mit Booten länger als 9,20 m sind immer genehmigungspflichtig.
Stand: 05.03.2024. Link zum BayernPortal

Informationen

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)

Amt für Umweltschutz und Energiefragen

Amtsleitung: Reiner Lennemann

Anschrift

Schuhstraße 40
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

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Dienstag: 09:30 - 15:00 Uhr
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Donnerstag: 09:30 - 15:00 Uhr
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