Immobilien; Vermietung und Verpachtung durch die Gemeinde
Gemeinden können vorbehaltlich der Vorschriften des kommunalen Wirtschaftsrechts Gebäude vermieten oder Grundstücke verpachten, die sich in ihrem Besitz befinden.
Stand: 15.11.2024. Link zum BayernPortal
Online Verfahren
SEPA-Lastschriftmandat online erteilen
Mit diesem Online-Antrag können Sie eine SEPA-Lastschriftmandat online erteilen.
Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.
Auskünfte über gemeindeeigene Miet- bzw. Pachtobjekte erhalten Sie bei der Gemeinde.
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)
Abt. Grundstücksverwaltung und Wohnungsbauförderung
Anschrift
Nägelsbachstraße 38
91052 Erlangen
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jetzt geschlossen
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