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Konzessionsabgabe; Zahlung

Die Konzessionsabgabe wird von Gemeinden oder Zweckverbänden dafür erhoben, dass Energie- und Wasserversorgungsunternehmen die im Verkehrsraum der jeweiligen Gemeinde oder Zweckverbands verlegten Leitungen nutzen dürfen.
Stand: 01.07.2026. Link zum BayernPortal

Informationen

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)

Stadtkämmerei

Amtsleitung: Heike Bräuer

Anschrift

Werner-von-Siemens-Straße 61
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

jetzt geschlossen
Montag: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 15:00 Uhr
Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr
Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr