Mahnung und Vollstreckung durch die Kommune; Informationen
Die Einnahmen der Kommunen sind rechtzeitig und vollständig einzuziehen, ihr Eingang ist zu überwachen.
Stand: 09.02.2024. Link zum BayernPortal
Informationen
Gehen Einnahmen bzw. Einzahlungen nicht rechtzeitig ein und sind sie erfolglos angemahnt, so hat die Kasse unverzüglich die Vollstreckung einzuleiten oder zu veranlassen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Einnahme bzw. Einzahlung öffentlich-rechtlicher (z. B. aus Abgaben) oder zivilrechtlicher Natur (z. B. Kaufpreis für die Veräußerung von Sachanlagen der Gemeinde) ist.
Abt. Stadtkasse
Bankverbindungen
Stadt- und Kreissparkasse Erlangen Höchstadt Herzogenaurach
IBAN: DE79 7635 0000 0000 0000 31
BIC: BYLADEM1ERH
Flessabank Erlangen
IBAN: DE03 7933 0111 0000 8800 35
BIC: FLESDEMMXXX
Postbank Nürnberg
IBAN: DE92 7601 0085 0004 7788 55
BIC: PBNKDEFF760
VR Bank Metropolregion Nürnberg eG
IBAN: DE80 7606 9559 0000 0897 45
BIC: GENODEF1NEA
HypoVereinsbank
IBAN: DE84 7632 0072 0004 5366 57
BIC: HYVEDEMM417
Deutsche Bank
IBAN: DE77 7607 0012 0776 1000 00
BIC: DEUTDEMM760