Logo der Stadt Erlangen

Sonn- und Feiertage; Beantragung einer Befreiung von den Verboten des Feiertagsgesetzes

An den Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen, verboten, soweit auf Grund Gesetzes nichts anderes bestimmt ist. Die Gemeinden können hiervon Befreiungen erteilen.


Stand: 13.05.2026. Link zum BayernPortal

Informationen

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Sachbearbeitung Gewerberecht (1)

Gewerbehotline:  (+49) 09131 / 86 - 1500

Die Gewerbehotline ist für allgemeine Fragen zu Gewerbemeldungen am Montag und Donnerstag von 10:00 Uhr - 11:30 Uhr erreichbar.

Anschrift

Rathausplatz 1
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

jetzt geschlossen
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 14:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Termine vor Ort sind nur nach individueller Vereinbarung möglich. Nehmen Sie Kontakt mit uns per E-Mail oder Kontaktformular auf.