Sonn- und Feiertage; Beantragung einer Befreiung von den Verboten des Feiertagsgesetzes

An den Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen, verboten, soweit auf Grund Gesetzes nichts anderes bestimmt ist. Die Gemeinden können hiervon Befreiungen erteilen.


Stand: 03.03.2024. Link zum BayernPortal

Online Verfahren

Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Sonntagsfahrverbot und Ferienfahrverbot für LKW beantragen

Mit diesem Online-Antrag können Sie eine Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Sonntagsfahrverbot und Ferienfahrverbot für LKW beantragen.

Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Sachbearbeitung Gewerberecht

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