Lärmschutz; Erlass einer Verordnung

Gemeinden und Städte können für ihren Bereich gesonderte Regelungen zum Lärmschutz treffen und diese als Verordnung beschließen.
Stand: 17.04.2024. Link zum BayernPortal

Informationen

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)

Amt für Umweltschutz und Energiefragen

Amtsleitung: Reiner Lennemann

Anschrift

Schuhstraße 40
91052 Erlangen

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