Meldebescheinigung; Beantragung
Eine Meldebescheinigung über Ihren Wohnsitz und ggf. weitere Daten wird für eine Vielzahl von täglichen Angelegenheiten benötigt.
Stand: 29.07.2024. Link zum BayernPortal
Online Verfahren
Erweiterte Meldebescheinigung
Mit diesem Online-Antrag können Sie eine erweiterte Meldebescheinigung beantragen.
Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde
Einfache Meldebescheinigung
Mit diesem Online-Antrag können Sie eine einfache Meldebescheinigung beantragen.
Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.
Auf Antrag erteilt Ihnen die Meldebehörde, bei der Sie mit einer Wohnung angemeldet sind, eine schriftliche oder elektronische Meldebescheinigung.
Die Meldebescheinigung enthält immer Ihren Familiennamen, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens, Doktorgrad, Geburtsdatum und derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.
Auf Antrag kann die Meldebescheinigung weitere Daten umfassen:
- frühere Namen,
- Ordensname,
- Künstlername,
- Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat,
- Geschlecht,
- Daten zum gesetzlichen Vertreter,
- derzeitige Staatsangehörigkeiten,
- rechtliche Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft,
- frühere Anschrift(en) im Zuständigkeitsbereich der Meldebehörde sowie Anschrift der letzten alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung und der letzten Nebenwohnungen außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Meldebehörde, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung, bei Zuzug aus dem Ausland auch den Staat und die letzte Anschrift im Inland, bei Wegzug in das Ausland auch die Zuzugsanschrift im Ausland und den Staat,
- Einzugs- und Auszugsdatum, Datum des letzten Wegzugs aus einer Wohnung im Inland sowie Datum des letzten Zuzugs aus dem Ausland,
- Familienstand, bei Verheirateten oder Lebenspartnern zusätzlich Datum und Ort der Eheschließung oder der Begründung der Lebenspartnerschaft sowie bei Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft im Ausland auch den Staat,
- Daten zum Ehegatten oder Lebenspartner,
- Daten zu minderjährigen Kindern,
- Daten zum Personalausweis, zum anerkannten Pass oder Passersatzpapier, und/oder zur eID-Karte, sowie
- die Tatsache, dass ein Sterbedatum nicht gespeichert ist.
Daten zu Auskunfts- und Übermittlungssperren dürfen in einer Meldebescheinigung nicht enthalten sein.
Zum Nachweis der Wohnung dient neben der Meldebescheinigung auch die amtliche Meldebestätigung. Diese wird bei der An- bzw. Abmeldung ausgestellt. Sie enthält nur Daten zum Familien- und Vornamen, zum Doktorgrad, zum Geburtsdatum, zur Anschrift, zum Tag des Ein- oder Auszugs sowie zum Datum der An- oder Abmeldung. Außerdem ist in der Meldebestätigung vermerkt, ob es sich um Ihre alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt. Sie können eine amtliche Meldebestätigung nicht beantragen.
- für eine schriftlich übermittelte Meldebescheinigung: 5,00 EUR
- für eine elektronische Meldebescheinigung: keine
Meldewesen
Sie können im Bürgerservice digital oder vor Ort im Erdgeschoss des Rathauses Meldeangelegenheiten durchführen. Beispielsweise ein Führungszeugnis, amtliche Beglaubigung oder Auskunft aus dem Melderegister beantragen.
Anschrift
Öffnungszeiten
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag: 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr
Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr
Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr