Beteiligungsbericht; Bereitstellung durch Kommune

Gemeinden, Landkreise und Bezirke müssen jährlich einen Bericht über ihre Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts erstellen, wenn ihnen mindestens fünf Prozent der Anteile eines Unternehmens gehören.


Stand: 08.12.2023. Link zum BayernPortal

Informationen

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

BTM Beteiligungsmanagement

Amtsleitung: Gudrun von Grundherr

Anschrift

Nägelsbachstraße 40
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

jetzt geschlossen
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Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr
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