Arzneimittel; Überwachung des Einzelhandels
Die Überwachung des Einzelhandels mit Arzneimitteln außerhalb von Apotheken oder im Reisegewerbe ist Aufgabe der Kreisverwaltungsbehörden.
Stand: 27.10.2023. Link zum BayernPortal
Informationen
Bei der Besichtigung des Gewerbebetriebes vor Ort wird insbesondere der hygienische Zustand von Betriebs- und Geschäftsräumen, Anlagen und deren Umgebung, Beförderungsmittel sowie Lagereinrichtungen überprüfen.
Es wird darauf geachtet dass das Arzneimittelsortiment ausschließlich Präparate enthält, die nach dem Arzneimittelgesetz oder nach der Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel freiverkäuflich ist.
Für den Verkauf von freiverkäuflichen Arzneimitteln bedarf es der Sachkenntnis des Unternehmers oder einer von ihm mit der Leitung des Unternehmens oder mit dem Verkauf beauftragten Person. Die Sachkenntnis ist grundsätzlich durch eine Prüfung vor der zuständigen Industrie- und Handelskammer nachzuweisen. Als Sachkenntnisnachweis werden auch weitere bestimmte Prüfungen und Nachweise (z.B. pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte, pharmazeutisch-technischer Assistent) anerkannt. Es wird festgestellt, ob eine sachkundige Person vorhanden ist.
Ferner werden die Arzneimittel auf die sachgerechte Lagerung sowie auf Qualitätsmängel (sensorische feststellbare Mängel, Kennzeichnungsmängel, Verfalldatum) überprüft.
Bei der Abgabe von Arzneimitteln im Reisegewerbe wird geprüft, dass nur für das Reisegewerbe freigegebene Fertigarzneimittel abgegeben werden. Darüber hinaus wird geprüft, ob die Arzneimittel sachgerecht gelagert werden und beim Transport und Inverkehrbringen vor Licht, Temperatur, Witterungseinflüssen und Verunreinigungen geschützt sind.
Abt. Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Amtstierärzt*innen im Veterinärwesen:
Raum 211, Tel. + (49) 09131 / 86 - 1720
Raum 220, Tel. + (49) 09131 / 86 - 1724
Raum 220, Tel. + (49) 09131 / 86 -1738
Raum 220, Tel. + (49) 09131 / 86 -1723
Raum 220, Tel. + (49) 09131 / 86 -1758
Raum 210, Tel. + (49) 09131 / 86 - 3213
Lebensmittelüberwachung:
Lebensmittelkontrolle & Futtermittelüberwachung – Erlangen Nord: Raum 217, Tel. + (49) 09131 / 86 - 2983
Lebensmittelkontrolle & Futtermittelüberwachung – Bereich Erlangen: Raum 217, Tel. + (49) 09131 / 86 - 1716
Lebensmittelkontrolle – Bereich Erlangen: Raum 215, Tel. + (49) 09131 / 86 - 3159
Lebensmittelkontrolle – Erlangen Süd: Raum 215, Tel. + (49) 09131 / 86 - 2846
Lebensmittelkontrolle – Erlangen Ost: Raum 215, Tel. + (49) 09131 / 86 – 1511
Anschrift
Öffnungszeiten
nach Vereinbarung
Amt für Veterinärwesen und gesundheitlichen Verbraucherschutz
Amtsleitung: Dr. Nikola-Simone Franz-Haas
Wir bieten eine Vielzahl an Dienstleistungen in den Diensträumen "Nägelsbachstr. 40" an. Terminabsprache telefonisch: + (49) 09131 / 86 - 1725.
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