Fahrzeugregister; Beantragung einer Halterauskunft
Stand: 20.01.2026. Link zum BayernPortal
Online-Verfahren
Beantragung einer Halterauskunft aus dem Fahrzeugregister
Mit diesem Online-Antrag können Sie eine Auskunft über Fahrzeughalter aus dem Fahrzeugregister online beantragen, wenn ein Bedarf zur Verfolgung von Rechtsansprüchen aus verkehrsbezogenem Anlass besteht.
Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.
Zur Durchsetzung bzw. Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr (z. B. nach einem Verkehrsunfall) kann durch die Zulassungsbehörde Auskunft über den Halter und / oder die Haftpflichtversicherung eines Fahrzeugs erteilt werden.
Den Antrag auf Auskunft aus dem Fahrzeugregister können Privatpersonen, Rechtsanwälte oder öffentliche Stellen einreichen. Er muss aus Datenschutzgründen schriftlich mit Begründung (unter Angabe des betreffenden Kennzeichens oder der betreffenden Fahrzeugidentifizierungsnummer) oder durch persönliche Vorsprache erfolgen.
Zuständig für die Erteilung der Auskunft ist die kennzeichenverwaltende Zulassungsbehörde.
Falls Sie Ansprüche wegen eines Unfallschadens erheben wollen und nur die Angaben zur Kfz-Haftpflichtversicherung benötigen, haben Sie auch die Möglichkeit eine kostenlose Auskunft bei der GDV Dienstleistungs-GmbH & Co. KG einzuholen (Link siehe unter "Weiterführende Links").
Eine Auskunft über eigene Fahrzeuge können Sie auch beim Kraftfahrt-Bundesamt erhalten.
- bei persönlicher Vorsprache: Personalausweis oder Reisepass
- bei schriftlicher Anfrage: kurze schriftliche Darstellung für welchen Zweck die Auskunft benötigt wird
Kfz-Zulassung
Sie können im Bürgerservice vor Ort im Erdgeschoss des Rathauses Kfz-Zulassungsangelegenheiten durchführen. Beispielsweise Zulassung von Kraftfahrzeugen, Berichtigung der Fahrzeugpapiere, Fahrzeugabmeldung, Wiederinbetriebnahme usw.
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