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Fahrzeugregister; Beantragung einer Halterauskunft

Aus dem Fahrzeugregister können Auskünfte erteilt werden (Halterauskunft), wenn ein Bedarf zur Verfolgung von Rechtsansprüchen aus verkehrsbezogenem Anlass besteht.

Stand: 20.01.2026. Link zum BayernPortal

Online-Verfahren

Beantragung einer Halterauskunft aus dem Fahrzeugregister

Mit diesem Online-Antrag können Sie eine Auskunft über Fahrzeughalter aus dem Fahrzeugregister online beantragen, wenn ein Bedarf zur Verfolgung von Rechtsansprüchen aus verkehrsbezogenem Anlass besteht.

Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)

Kfz-Zulassung

Sie können im Bürgerservice vor Ort im Erdgeschoss des Rathauses Kfz-Zulassungsangelegenheiten durchführen. Beispielsweise Zulassung von Kraftfahrzeugen, Berichtigung der Fahrzeugpapiere, Fahrzeugabmeldung, Wiederinbetriebnahme usw.

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91052 Erlangen

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