Brennholz; Beantragung einer Erlaubnis zur Selbstwerbung

Zur Deckung des privaten Brennholz-Eigenbedarfs können Sie sogenanntes Selbstwerberholz bei  kommunalen Waldbesitzern beantragen.


Stand: 07.09.2023. Link zum BayernPortal

Informationen

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (siehe BayernPortal)

Amt für Umweltschutz und Energiefragen

Amtsleitung: Reiner Lennemann

Anschrift

Schuhstraße 40
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

jetzt geschlossen
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Dienstag: 09:30 - 15:00 Uhr
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Donnerstag: 09:30 - 15:00 Uhr
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