Sport- und Schützenverein; Beantragung einer Förderung für den Sportbetrieb

Der Freistaat Bayern unterstützt den Sportbetrieb in den Sport- und Schützenvereinen in Form einer Vereinspauschale. Die Zuschüsse müssen bis spätestens zum 1. März des Förderjahres bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde beantragt werden.


Stand: 02.01.2024. Link zum BayernPortal

Online Verfahren

Vereinspauschale beantragen

Mit diesem Online-Antrag können Sie die Vereinspauschale beantragen.

Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Amt für Sport und Gesundheitsförderung

Amtsleitung: Ulrich Klement

Anschrift

Fahrstraße 18
91054 Erlangen

Öffnungszeiten

jetzt geschlossen
Montag: 09:30 - 15:00 Uhr
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