Sport- und Schützenverein; Beantragung einer Förderung für den Sportbetrieb

Der Freistaat Bayern unterstützt den Sportbetrieb in den Sport- und Schützenvereinen in Form einer Vereinspauschale. Die Zuschüsse müssen bis spätestens zum 1. März des Förderjahres bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde beantragt werden.


Stand: 21.11.2023. Link zum BayernPortal

Online Verfahren

Vereinspauschale beantragen

Sie können diesen Online-Antrag ganz einfach über Ihren Internetbrowser ausfüllen und abschicken.
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Amt für Sport und Gesundheitsförderung

Amtsleitung: Ulrich Klement

Anschrift

Fahrstraße 18
91054 Erlangen

Öffnungszeiten

Montag: 09:30 - 15:00 Uhr
Dienstag: 09:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag: 09:30 - 15:00 Uhr
Freitag: 09:30 - 12:00 Uhr