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Niederschlagswasser; Beantragung einer Erlaubnis oder einer Erlaubnisänderung für das Direkteinleiten in Gewässer

Wenn Sie Niederschlagswasser versickern oder in ein oberirdisches Gewässer einleiten möchten, müssen Sie grundsätzlich eine wasserrechtliche Erlaubnis beantragen. In einfach gelagerten Fällen ist kein Antrag erforderlich.
Stand: 12.06.2026. Link zum BayernPortal

Online-Verfahren

Antrag auf Erteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis zum Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in ein Oberflächengewässer

Sie können den Antrag auf Erteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis zum Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in ein Oberflächengewässer gem. Art. 15 Bayer. Wassergesetz (BayWG) online übermitteln.
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)

Abt. Gewässerschutz

Anschrift

Schuhstraße 40
91052 Erlangen

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