Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen; Anzeige der Errichtung und von wesentlichen Änderungen

Die Errichtung oder wesentliche Änderung, das Ergreifen von Maßnahmen, die zu einer Änderung der Gefährdungsstufe führen, und der Betreiberwechsel von prüfpflichtigen Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind der Kreisverwaltungsbehörde anzuzeigen.
Stand: 10.10.2024. Link zum BayernPortal

Online Verfahren

Lagerung von Heizöl anzeigen

Mit diesem Online-Antrag können Sie eine Anzeige nach § 40 AwSV für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sowie nach § 40 AwSV und § 78c WHG für Heizölverbraucheranlagen in Bayern übermitteln.

Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.

Anzeige der Lagerung wassergefährdender Stoffe in einem Fass- und Gebindelager

Mit diesem Online-Antrag können Sie die Lagerung wassergefährdender Stoffe in einem Fass- und Gebindelager anzeigen.

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Anzeige für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Mit diesem Online-Antrag können Sie Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen anzeigen.

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Anzeige der Lagerung wassergefährdender Stoffe (Heizöl)

Mit diesem Online-Antrag können Sie die Lagerung wassergefährdender Stoffe (Heizöl) anzeigen.

Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.

Anzeige nach § 40 AwSV für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sowie nach § 40 AwSV und § 78c WHG für Heizölverbraucheranlagen in Bayern

Mit diesem Online-Antrag können Sie Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nach § 40 AwSV sowie Heizölverbraucheranlagen in Bayernbeantragen nach § 40 AwSV und § 78c WHG anzeigen.

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31 B + JGS Anzeige nach § 40 AwSV für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sowie nach § 40AwSV und § 78c WHG für JGS-Anlagen

Mit diesem Online-Antrag können Sie eine Anzeige von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen vornehmen.

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Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)

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