Hochwasser; Festsetzung von Überschwemmungsgebieten
Die Bayerische Wasserwirtschaftsverwaltung ermittelt Überschwemmungsgebiete für ein 100-jährliches Hochwasserereignis, die von den Kreisverwaltungsbehörden durch Rechtsverordnung festgesetzt werden.
Stand: 05.03.2024. Link zum BayernPortal
Online Verfahren
UmweltAtlas Bayern - Überschwemmungsgefahren im Themenbereich Naturgefahren
Der wirksamste Weg Hochwasserschäden zu vermeiden ist, im Rahmen der Vorsorge Schadenspotentiale in überschwemmungsgefährdeten Bereichen gar nicht entstehen zu lassen. Das Wasserhaushaltsgesetz verpflichtet die Länder , innerhalb von Risikogebieten oder zugeordneten Flächen mindestens die Gebiete, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist und die zur Hochwasserentlastung und –rückhaltung beanspruchten Gebiete als Überschwemmungsgebiete festzusetzen.
In Bayern besteht an allen größeren Gewässern, den Gewässern erster und zweiter Ordnung mit einer Gesamtlänge von 9.000 km, sowie vor allem in den Siedlungsbereichen an den kleineren Gewässern, den Gewässern dritter Ordnung, die Notwendigkeit, Überschwemmungsgebiete zu ermitteln. Diese Bereiche werden durch Rechtverordnung der Kreisverwaltungsbehörde festgesetzt.
Fachlich bilden ein digitales Geländemodell, Vermessungsdaten sowie die Auswertung von Landnutzungsdaten und Luftbildern die Grundlage. Damit kann ein Hochwasserereignis simuliert werden, das statistisch gesehen einmal in 100 Jahren auftritt und die zugehörige Überschwemmungsfläche ermittelt werden.
In Form von Lageplänen geben die Wasserwirtschaftsämter diese Ergebnisse an die Kreisverwaltungsbehörden zur Festsetzung.
In festgesetzten Überschwemmungsgebieten gelten verschiedene Verbote. Beispielsweise dürfen in festgesetzten Überschwemmungsgebieten keine neuen Baugebiete in Bauleitplänen oder sonstigen Satzungen nach dem Baugesetzbuch ausgewiesen werden. Ausnahmen sind nur unter strengen rechtlichen Voraussetzungen möglich.
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Erlangen)
Weitere konkrete Verbote gelten für festgesetzte Überschwemmungsgebiete. Dazu gehören zum Beispiel die Erhöhung und die Bebauung eines Grundstücks sowie das Lagern von Gegenständen, die den Hochwasserabfluss behindern oder fortgeschwemmt werden können. Für bestehende Gebäude in überschwemmungsgefährdeten Gebieten gibt das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen in einer Hochwasserschutzfibel Tipps, wie Gebäude und Inventar gegen Hochwasser und ansteigendes Grundwasser geschützt werden können (vgl. "Weiterführende Links").
An Regnitz und Schwabach gibt es im Stadtgebiet Abflusspegel, an denen regelmäßig der Wasserstand gemessen und dokumentiert wird. Die aktuellen Pegelstände sowie charakteristische Abflussdaten von Regnitz und Schwabach veröffentlicht das Bayerische Landesamt für Wasserwirtschaft (vgl. "Weiterführende Links").
Welche Bereiche in der Stadt Erlangen in überschwemmungsgefährdeten Gebieten lässt sich im Umweltatlas Bayern oder im BayernAtlas (unter "Thema wechseln" – "Naturgefahren" – "Hochwasser") einsehen.