Altlastenkataster; Beantragung einer Auskunft
Anfragen zu Daten aus dem bayerischen Altlastenkataster, sind an die vor Ort zuständigen Kreisverwaltungsbehörden zu richten.
Stand: 15.12.2023. Link zum BayernPortal
Online Verfahren
Altlastenkataster - Auskünfte über öffentlichen Zugang zu ABuDIS
Sie können über den öffentlichen Zugang des Altlastenkatasters, das vom Landesamt für Umwelt bereitgestellt wird, allgemeine Informationen zu Altlasten abrufen. Es ist eine Flächenauskunft zu Altlastenflächen nach Katasternummer und regionalem Lagebezug möglich. Personenbezogene Daten wie Flurnummern, Koordinaten, Straßennamen und Hausnummern etc. sind aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht enthalten. Für detaillierte Auskünfte zu Altlastenflächen wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Kreisverwaltungsbehörde.
Auskunft aus dem Altlasten- und Verdachtsflächenkataster beantragen (für Eigentümer/-innen)
Mit diesem Online-Antrag können Sie eine Auskunft aus dem Altlasten- und Verdachtsflächenkataster (für Eigentümer/-innen) beantragen.
Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.
Auskunft aus dem Altlasten- und Verdachtsflächenkataster beantragen (für ein bestehendes Miet- oder Pachtverhältnis)
Mit diesem Online-Antrag können Sie eine Auskunft aus dem Altlasten- und Verdachtsflächenkataster (für ein bestehendes Miet- oder Pachtverhältnis) beantragen.
Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.
Auskunft aus dem Altlasten- und Verdachtsflächenkataster beantragen (für eine Kauf-, Miet- oder Pachtabsicht)
Mit diesem Online-Antrag können Sie eine Auskunft aus dem Altlasten- und Verdachtsflächenkataster (für eine Kauf-, Miet- oder Pachtabsicht) beantragen.
Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.
Auskunft aus dem Altlasten- und Verdachtsflächenkataster beantragen (aus sonstigen Gründen)
Mit diesem Online-Antrag können Sie eine Auskunft aus dem Altlasten- und Verdachtsflächenkataster (aus sonstigen Gründen) beantragen.
Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.
Die zuständige Kreisverwaltungsbehörde kann Ihnen Auskunft zu sogenannten altlastenverdächtigen Flächen bzw. Altlasten erteilen. Dabei handelt es sich um Flächen, von denen aufgrund von schädlichen Bodenveränderungen im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetz Gefahren für den Menschen oder die Umwelt ausgehen können.
Altlastverdächtige Flächen können z. B. ehemalige Müllplätze (Altablagerungen) und ehemals industriell oder gewerblich genutzte Grundstücke (Altstandorte) sein, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist.
Erste Informationen zu Altlastenverdachtsflächen sowie Altlastenflächen können Sie sich über den öffentlichen Zugang über das Online-Verfahren "ABuDIS – Altlasten-, Bodenschutz- und Dateninformationssystem" online abrufen.
Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) führt die katastermäßige Erfassung bestimmter schädlicher Bodenveränderungen und altlastverdächtiger Flächen durch. Für detaillierte Auskünfte zu Altlastenflächen wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Kreisverwaltungsbehörde.
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Erlangen)Die Stadt Erlangen führt ein Altlastenkataster, in dem Flächen mit bekannten Untergrundverunreinigungen sowie Flächen, bei denen ein Verdacht auf solche Verunreinigungen besteht, erfasst werden. Dazu gehören zum Beispiel: Industriestandorte, Betriebe in denen mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wurde, KFZ- Werkstätten, Tankstellen, chemische Reinigungen, Altdeponien, Altlablagerungen und weitere.
Der Bekanntgabe der Informationen dürfen keine gesetzlich geschützten Interessen anderer entgegen stehen.
Sollten Sie nicht selbst Grundstückseigentümer des Grundstücks sein, für das Sie die Auskunft aus dem Altlastenkataster beantragen, müssen Sie dem Antrag eine Vollmacht des Grundstückseigentümers beifügen.
Der Antrag aus Auskunft aus dem Altlastenkataster kann formlos erfolgen. Er muss die postalische Anschrift sowie Angabe zur Gemarkung, Flur und Flurstück, sowie die erforderlichen Unterlagen enthalten.
Bei landkreisübergreifenden Anfragen zu Altlasten und Altlastverdachtsflächen, kann ein Antrag auf Auskunft auch beim Landesamt für Umwelt gestellt werden.
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Erlangen)Für die Auskunft benötigen wir eine Anfrage in schriftlicher Form (per Post, E-Mail oder Fax), die genaue Adresse und die Flurnummer des Grundstücks.
- Eigentümer: Eigentumsnachweis (Eigentumserklärung oder Kopie Grundbuchauszug)
- für Nicht-Eigentümer: Vollmacht oder Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers (bei Nicht-Vorlage, muss die Behörde den Eigentümer anhören)
- Flurkartenauszug oder Lagekarte
Die Gebühren sind vom Verwaltungsaufwand abhängig.
Die Erteilung mündlicher und einfacher schriftlicher Auskünfte, die Einsichtnahme in Umweltinformationen vor Ort, Maßnahmen und Vorkehrungen sowie die Unterrichtung der Öffentlichkeit sind gebührenfrei.
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Erlangen)Eine Auskunft aus dem Altlastenkataster ist gebührenpflichtig.
Abt. Bodenschutz
Anschrift
Öffnungszeiten
Amt für Umweltschutz und Energiefragen
Amtsleitung: Reiner Lennemann