Personalrat der Gemeindeverwaltung; Informationen
Der Personalrat ist die Vertretung der Beschäftigten (Arbeitnehmer und Beamte) einer Dienststelle der öffentlichen Verwaltung. Er wird u.a. von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einer Gemeindeverwaltung gewählt.
Informationen
Das Bayerische Personalvertretungsgesetz (BayPVG) ist die Grundlage für die Wahl und die Arbeit des Personalrats. Er wird alle fünf Jahre von den Mitarbeitern der Behörde gewählt und vertritt die Interessen aller Mitarbeiter (Beschäftigte und Beamte). In allen Dienststellen, die in der Regel mindestens fünf Wahlberechtigte beschäftigen, von denen drei wählbar sind, werden Personalräte gebildet.
Der Personalrat ist an vielen Entscheidungen der Behörde beteiligt. Dazu zählen z. B.
- Einstellungen
- Arbeitszeitregelungen
- Beförderungen und Höhergruppierungen
- Kündigungen
- Gestaltung von Arbeitsplätzen
Stand: 01.10.2021
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal (siehe BayernPortal)
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Abt. Organisation und Personalwirtschaft
Anschrift
Werner-von-Siemens-Straße 61
91052 Erlangen
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 14:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr