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Reisepass; Anzeige des Verlustes und des Wiederauffindens

Ist Ihr deutscher Pass unauffindbar oder verloren gegangen, dann müssen Sie den Verlust anzeigen. Sollten Sie das Dokument später wieder finden, müssen Sie dies auch anzeigen.


Stand: 17.03.2025. Link zum BayernPortal

Informationen

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Pass- und Ausweiswesen

Sie können im Bürgerservice vor Ort im Erdgeschoss des Rathauses Pass- und Ausweisangelegenheiten durchführen. Hier erhalten Sie beispielsweise Pässe, Personalausweise, Kinderreisepässe, sowie vorläufige Dokumente, usw.

Anschrift

Rathausplatz 1
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

jetzt geschlossen
Montag: 08:00 - 18:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Telefonische Erreichbarkeit:

Montag: 08:00 – 13:00 Uhr

Dienstag: 08:00 – 13:00 Uhr

Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr

Donnerstag: 08:00 – 13:00 Uhr

Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr