Kommunale Stromversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Stand: 27.09.2024. Link zum BayernPortal
Online Verfahren
Zählermeldung - Erlanger Stadtwerke (ESTW)
Mit diesem Online-Formular können Sie Ihre Zählerstände an die Erlanger Stadtwerke (ESTW) übermitteln.
Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)
Erlanger Stadtwerke AG (ESTW)
Anschrift
Äußere Brucker Straße 33
91052 Erlangen
Öffnungszeiten