Kommunale Stromversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Stand: 02.11.2025. Link zum BayernPortal
Online-Verfahren
Zählermeldung - Erlanger Stadtwerke (ESTW)
Mit diesem Online-Formular können Sie Ihre Zählerstände an die Erlanger Stadtwerke (ESTW) übermitteln.
Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.
SEPA-Lastschriftmandat - Erlanger Stadtwerke (ESTW)
Ihre Bankverbindung hat sich geändert? Dann teilen Sie uns Ihre neuen Kontodaten bequem online mit. Die Daten werden elektronisch an unser Kundencenter übermittelt und von unseren Mitarbeiter weiter bearbeitet.
Tipp: Bitte teilen Sie uns die Änderung Ihrer Bankverbindung rechtzeitig mit. Nur so kann gewährleistet werden, dass Ihre neue Bankverbindung bei der nächsten Abbuchung berücksichtigt wird.
Straßenbeleuchtung; Defekte Laterne melden
Mit diesem Online-Antrag können Sie defekte Straßenlaternen melden.
Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.
Einzug online melden - Erlanger Stadtwerke (ESTW)
Wenn Sie im Versorgungsgebiet der Erlanger Stadtwerke ein Ihre Wohnung oder Ihr Eigenheim einziehen, können Sie sich mit dem Auszugsformular ganz bequem anmelden – einfach ausfüllen und abschicken.
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Erlanger Stadtwerke AG (ESTW)
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