Kommunale Stromversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Stand: 14.04.2025. Link zum BayernPortal
Online-Verfahren
Zählermeldung - Erlanger Stadtwerke (ESTW)
Mit diesem Online-Formular können Sie Ihre Zählerstände an die Erlanger Stadtwerke (ESTW) übermitteln.
Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.
SEPA-Lastschriftmandat - Erlanger Stadtwerke (ESTW)
Ihre Bankverbindung hat sich geändert? Dann teilen Sie uns Ihre neuen Kontodaten bequem online mit. Die Daten werden elektronisch an unser Kundencenter übermittelt und von unseren Mitarbeiter weiter bearbeitet.
Tipp: Bitte teilen Sie uns die Änderung Ihrer Bankverbindung rechtzeitig mit. Nur so kann gewährleistet werden, dass Ihre neue Bankverbindung bei der nächsten Abbuchung berücksichtigt wird.
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Erlanger Stadtwerke AG (ESTW)
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